Im Rahmen unseres Arbeitspsychologischen Zentrums bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
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Evaluierung psychischer Gefährdung am Arbeitsplatz im Rahmen des ASchG
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Risikoanalyse für Fehlermanagement
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Interventionsmaßnahmen zur Beseitigung von psychischen Fehlbeanspruchungen am Arbeitsplatz
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Workshops und Seminare zu den Themen Stress, Konflikte am Arbeitsplatz, Mobbing, Burnout, Führung, Teamentwicklung, Belastung und Beanspruchung am Arbeitsplatz, alternsgerechte Arbeit sowie generationsübergreifende Gestaltung von Arbeit
Im Rahmen der gesetzlich verankerten Präventionszeit bieten wir Ihnen Beratung, Analyse und Fragebogenerhebungen, Gutachten sowie Coaching und Seminare/Workshops an.
Mit der Verabschiedung der Novelle zum Arbeitnehmerschutz-Reformgesetz (ANSRG) besteht für ArbeitspsychologInnen die verstärkte Möglichkeit im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeit in Betrieben und Organisationen tätig zu werden.
ANS-RG § 82 a (5): „Der Arbeitgeber hat pro Kalenderjahr die Sicherheitsfachkräfte im Ausmaß von mindestens 40vH und die Arbeitsmediziner im Ausmaß von mindestens 35 vH der gemäß Abs. 2 und 3 ermittelten Präventionszeit zu beschäftigen. Zumindest im Ausmaß der restlichen 25vH der jährlichen Präventionszeit hat der Arbeitgeber je nach der in der Arbeitsstätte gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation gemäß § 76 Abs. 3 bzw. § 81 Abs. 3 beizuziehende sonstige geeignete Fachleute, wie Chemiker, Toxikologen, Ergonomen, insbesondere jedoch
Arbeitspsychologen
, oder die Sicherheitskräfte und/oder die Arbeitsmediziner zu beschäftigen.“ (Quelle: www.boep.or.at)